Allgemeine Geschäftsbedingungen - Dr Jekill & Mr. Hyde

Dr. Jekill & Mr. Hyde ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 07/2020

1. Definitionen

Definition der in jenen nachstehend ausgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe:
A “Der Verkäufer”: The Jekill & Hyde Company GmbH, Hans-Kleider-Straße 2, 97337 Dettelbach, Deutschland.
B “Der Kunde”: die natürliche oder juristische Person die mit dem Verkäufer einen Vertrag vereinbaren möchte oder vereinbart hat;
C “Geschäftsbedingungen”: die nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers

2. Allgemeines

2.1 Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen Verkäufer und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen des Verkäufers abweichende Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden erkennt der Verkäufer nur insoweit an, als er ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn der Verkäufer ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat. Die Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher und englischer Sprache statt.

2.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten NICHT gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

2.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten die Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

2.4 Die Abtretung von Forderungen gegen den Verkäufer an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

2.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend.

2.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

2.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

3. Bestellung und Vertragsabschluss

3.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln (z.B. auf unserer Website) stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, beim Verkäufer Waren zu bestellen.

3.2 Nach Übersendung einer Bestellanfrage an uns (z.B. per E-Mail, telefonisch oder per Klick auf „Angebot anfordern“ in unserem Konfigurator) erteilen wir auf Grundlage dieser Bestellung ein unverbindliches Angebot. Der Kunde kann darauf basierend die Bestellung in Auftrag geben (Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages).

3.3 Der Kaufvertrag kommt mit der separaten Auftragsbestätigung des Verkäufers oder spätestens mit der Lieferung der Ware zustande.

3.4 Beim Kauf über unsere Website wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden zugänglich gemacht. Der Kunde kann die Angaben über seinen eigenen Account im Kundenportal in den ersten 60 Tagen nach Vertragsschluss einsehen und ggf. über seinen Browser herunterladen, drucken oder speichern. Danach besteht kein Zugriff mehr auf den Vertragstext.

3.5 Der Verkäufer behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen.

3.6 Die zu einem vom Verkäufer abgegebenen Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Richtwerte. Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich sind, diese keinen Sachmangel darstellen und nicht verbindlich zugesagt wurden.

3.7 An Entwürfen, Katalogen, Werbematerialien Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

3.8 Auskünfte und technische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Für eine etwaige Haftung gilt Ziffer 10 dieser Geschäftsbedingungen.

4. Lieferung, Gefahrübergang und Entgegennahme

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf)gegen vorherige Bezahlung der vollständigen anfallenden Versandkosten (wie, aber nicht beschränkt auf Einfuhrzölle, Versicherungskosten, Transportkosten, Lagerungskosten). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

4.2 Der Verkäufer strebt eine Lieferzeit der Ware von drei Werktagen nach vorheriger Bezahlung der vollständigen Rechnungssumme an. Jener angegebene Liefertermin ist freibleibend; ein Fixtermin muss als solcher bezeichnet und schriftlich vereinbart werden und wird stets nur mit dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer vereinbart.

4.3 Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand im Werk oder Lager zur Abholung bereit steht.

4.4 Insofern Teillieferungen vereinbart sind gilt jede Teillieferung als selbstständige Leistung. Wenn der Verkäufer versäumt, die versprochene Ware vertragsgemäß zu liefern, können die übrigen Leistungen die vertragsgemäß geleistet werden sollen, nicht vom Kunden geändert oder storniert werden und der Kunde kann nicht vom Vertrag zurücktreten.

4.5 Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei den Lieferanten des Verkäufers, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen den Verkäufer, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat.

4.6 Die Abholung/Abnahme des Liefergegenstandes hat durch den Kunden unverzüglich nach der Bereitstellung im Werk oder Lager zu erfolgen.

4.7 Wird der Liefergegenstand auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung des Liefergegenstandes, spätestens mit Verlassen des Werkes oder Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon wer die Frachtkosten trägt.

4.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz der ihm entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

4.9 Liefergegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziff. 7 dieser Geschäftsbedingungen, entgegenzunehmen.

5. Kaufpreis, Zahlung

5.1 Der Verkäufer behält sich vor, die von ihm veröffentlichten Kaufpreise der Ware jederzeit zu ändern. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung des Verkäufers nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Versicherung, Fracht und ggf. Mindermengenzuschlag.  Diese Positionen werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen. Die Entsorgung der Verpackung übernimmt der Kunde auf eigene Kosten. Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung vom Verkäufer veröffentlichte Kaufpreis, es sei denn, ein anderer Kaufpreis ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert berechnet und ausgewiesen.

5.2 Die Zahlung des Kaufpreises, der Versandkosten und Mehrwertsteuer hat innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss (Ziff. 3.3)  und ohne Abzug per Vorauszahlung oder Vorauskasse zu erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart wird. In Sonderfällen behält sich der Verkäufer das Recht vor, auch andere Zahlungsarten zu akzeptieren. Der Gesamtbetrag soll in Euro in bar gezahlt werden oder auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto überwiesen werden. Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die eigentliche Abbuchung mit Erstellung der Rechnung und Versand der Ware. Direkt bei Absenden einer Online-Bestellung durch den Kunden wird der Gesamtbetrag auf seiner Kreditkarte reserviert.

5.3 Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben. Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen.

5.4 Bei grenzüberschreitender Lieferung können im Einzelfall weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle und Gebühren) vom Kunden zu zahlen sein.

5.5 Bei Zahlungsverzug gilt die Regelung der Ziff. 5.6 sowie ergänzend hierzu die gesetzlichen Regeln bezüglich des Zahlungsverzuges.

5.6 Wenn eine Zahlungsfrist vereinbart ist, kommt der Kunde mit Ablauf dieser Frist in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges monatlich mit einem Prozentpunkt pro rata temporis zu verzinsen. Falls dem Verkäufer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der Verkäufer berechtigt, diesen geltend zu machen.

5.7Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises nach erneuter Fristsetzung in Verzug bleibt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in seinen Besitz zu nehmen. Der Kunde wird den Verkäufer Zugang zu den Räumen verschaffen wo sich die Ware befindet

5.8 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Liefergegenstände bleiben das Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.

6.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für den Verkäufer. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 6.1.

6.3 Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir der Verkäufer sich das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.

6.4 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an den Verkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf den Verkäufer übergehen.

6.5 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware des Verkäufers.

6.6 Der Kunde ist bis zum Widerruf des Verkäufers zur Einziehung der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ermächtigt. Der Verkäufer ist zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer nicht ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf Verlangen des Verkäufers hin diesem unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, dem Verkäufer die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Der Verkäufer ist auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.

6.7 Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als fünfzehn (15) Prozent, ist der Verkäufer auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.

6.8 Wenn der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt geltend macht, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn er dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt.

7. Qualität, Annahme, Empfehlungen, Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.

7.2 Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.3 Der Kunde hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.

7.4 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt der Verkäufer, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

7.5 Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem vom Verkäufer nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Mangelanalyse entstehenden Mehrkosten zu tragen.

7.6 Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

7.7 Der Kunde ist verpflichtet die Ware bei Übergabe auf etwaige Mängel zu untersuchen und dem Verkäufer diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen ab Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Falls bei Annahme der Ware die Transportpackung geöffnet oder beschädigt ist oder die Reklamation sich auf Mengenabweichungen bezieht, sollen jene Mängel sofort in Anwesenheit des Logistikbeauftragten reklamiert werden. Diese Mängel müssen sofort schriftlich beim Logistikbeauftragten auf dem Lieferschein vermerkt werden. Die im Übrigen einschlägigen Regelungen und Rechtsfolgen des HGB gelten entsprechend.

7.8 Der Kunde bestimmt ob die bestellte Ware für den Zweck geeignet ist, und ist verantwortlich für die Aufstellung und Montage in Einklang mit den Richtlinien des Verkäufers.

7.9 Bei dem Kauf von neuen Liefergegenständen verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Liefergegenstände. Bei dem Kauf von gebrauchten Liefergegenständen sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

7.10 Die Verjährungsfrist von einem Jahr bzw. der Ausschluss der Gewährleistung gelten nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenen Mangels aus vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, gestützt wird. Unbeschadet dessen haftet der Verkäufer nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.11 Bei berechtigter Reklamation leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.12 Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Kunde dem Verkäufer alle Aufwendungen, die ihm durch diese entstanden sind.

8. Bestellungen Ändern / Stornieren / Zurückschicken

8.1 Bis zur Produktionsfreigabe: Ändern / Stornieren von Aufträgen bis zur Produktionsfreigabe: Kostenlos

8.2 In Produktion: Bestelländerungen / Stornieren vor Versand der Anlage: € 100, - Bearbeitungsgebühr

8.3 Rücknahme Anlagen: Rückgabe innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung, unbeschädigt, ungebraucht und komplett in Originalverpackung: € 200, - Bearbeitungsgebühr

8.4 Rücksendungen nach 30 Tagen können nicht akzeptiert werden.

8.5 Beschädigte oder fehlende Teile werden zum Einzelhandelspreis berechnet.

8.6 Gebrauchte oder beschädigte Anlagen werden nicht akzeptiert.

8.7 Rücksendung von Einzelteilen wegen Tausch/Falschbestellung werden nicht mehr angenommen/gutgeschrieben.

9. Höhere Gewalt

9.1 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, irgendwelche Vertragsverpflichtungen zu erfüllen, wenn er behindert wird durch höhere Gewalt.

9.2 Gemäß jener Vertragsbedingungen ist Höhere Gewalt, zusätzlich zu den Bestimmungen im Gesetz und die Rechtsprechung, alle äußere nicht vom Verkäufer zu beeinflussen vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Ursachen durch die der Verkäufer nicht im Stande ist seine Vertragsverpflichtungen zu erfüllen. Der Verkäufer behält sich vor sich auch auf höhere Gewalt zu berufen im Falle von Streiks im seinem Unternehmen oder in Drittunternehmen oder wenn jene Ursachen der höheren Gewalt auftreten, nachdem der Verkäufer seine Vertragsverpflichtungen erfüllt haben sollte.

9.3 Der Verkäufer behält sich vor die Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen während der Dauer der höheren Gewalt auszusetzen. Hält die Ursache der höheren Gewalt länger als zwei Monate an, dann ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen ohne verpflichtet zu sein einen Schadensersatz an die andere Partei zu zahlen. Im Falle des Zurücktreten des Kunden erstattet der Verkäufer den voraus gezahlten Kaufpreis inklusive der Versandkosten und Mehrwertsteuer pro rata parte zurück. Wenn und sofern der Verkäufer zum Zeitpunkt der höheren Gewalt seine Vertragsverplichtungen teilweise erfüllt hat oder erfüllen wird ist der Kaufvertrag rechtskräftig und ist der Kunde gehalten den vereinbarten Kaufpreis inklusive Versandkosten und Mehrwertsteuer zu zahlen pro rata parte.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. 10 eingeschränkt.

10.2 Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die den Vertragsparteien das Recht zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.3 Soweit der Verkäufer gemäß Ziff. 10.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die er bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Liefergegenstände sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Waren typischerweise zu erwarten sind. Die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden ist maximal auf den Nettokaufpreis der bestellten Ware begrenzt.

10.4 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

10.5 Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht ausdrücklich zu dem vom Verkäufer geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

10.6 Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziff. 10 gelten nicht in Bezug auf die Haftung wegen (i) vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens, (ii) garantierter Beschaffenheitsmerkmale, (iii) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (iv) nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Aussetzung, Rücktritt und Abtretung

11.1 Der Verkäufer behält sich vor, die Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten wenn der Kunde seine Vertragsverpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt oder wenn der Verkäufer nach dem Vertragsschluss gute Gründe hat zu fürchten dass der Kunde seine Vertragsverpflichtungen nicht erfüllen wird.

11.2 Der Verkäufer behält sich vor, seine Rechte unter den Vertrag ohne Anmeldung ganz oder teilweise abzutreten oder als Sicherheit zu versetzen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 “Dr. Jekill & Mr. Hyde” ist eine vom Verkäufer registrierte Marke.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer einverständlichen Regelung, die dem beabsichtigen Vertragsziel der Parteien entspricht, wobei jedoch dasjenige vereinbart werden soll, was diesen Geschäftsbedingungen unter zulässiger rechtlicher Würdigung am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Vertragslücke.

12.3 Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenen oder mit ihm im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers.

12.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, ist der Sitz des Verkäufers Erfüllungsort.

12.4 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen und die Verträge, die aufgrund dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG).