Garantiebestimmungen - Dr. Jekill & Mr. Hyde | The Exhaust | 100% legal | Elektronisch verstellbare Auspuffanlagen

Garantie
bestimmungen

Dr. Jekill & Mr. Hyde Garantiebestimmungen

Hier finden Sie die aktuellen Garantiebestimmungen von Dr.Jekill & Mr. Hyde |The Exhaust.

Wir (The Jekill & Hyde Company GmbH, Hans-Kleider-Straße 2, D-97337 Dettelbach) garantieren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, dass die von unseren Vertragshändlern in Deutschland, Österreich und die Schweiz erworbenen Auspuffanlagen 4 Jahre frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die Garantiezeit beginnt in allen Fällen mit dem Kauf und Einbau der Produkte bei unseren Vertragshändlern. Ausnahme bildet der Kauf und Einbau von gebrauchten Produkten.

1. Auf die Auspuffanlage von The Jekill & Hyde Company (J&H) wird eine Garantie gewährt, sofern die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:


1.1 Die Auspuffanlage ist von einem unserer Vertragshändler gemäß unseren Installationsanleitungen eingebaut worden.

1.2. Das defekte Produkt wir innerhalb der Garantiezeit zusammen mit der Originalrechnung vorgelegt.

1.3. Bitte kontaktieren Sie im Garantiefall als erstes einen unserer Vertragshändler. Dieser übernimmt die Garantieabwicklung


2. In folgenden Fällen kann die Garantie nicht in Anspruch genommen werden (Ausschluss):

2.1. Die Funktionsweise des Motors wurde modifiziert und hierdurch ist das Luft-Kraftstoff-Verhältnis nicht richtig eingestellt.

2.2. An der Auspuffanlage wurden Veränderungen vorgenommen, z.B. weist die Auspuffanlage bei Inanspruchnahme der Garantie eigens gefertigte Schweißnähte auf oder die Elektronik wurde verändert.

2.3. Die Auspuffanlage wurde nicht entsprechend ihrer ursprünglich vorgesehenen Verwendungszwecks genutzt. Insbesondere besteht kein Garantieanspruch, wenn die Auspuffanlage aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs wie Tuning überhitzt ist.

2.4. Die Auspuffanlage wurde nicht gemäß unserer Reinigungsanleitungen gereinigt.

2.5. Die Auspuffanlage unterliegt elektrischen Störsignalen, verursacht durchunsachgemäße, insbesondere nicht durch unseren Vertragshändler durchgeführte, Installation der Anlage und/oder auf das Motorrad und/oder auf andere am Motorrad eingebaute Zubehörteile zurückzuführende Störungen.

2.6. Die Auspuffanlage weist Schäden aufgrund unsachgemäß installierter Verkleidungen oder Krümmer auf.

2.7. Die Ursache der Auspuffanlage ist Folge höherer Gewalt (Blitzschlag, Hochwasser etc.) oder sonstiger Gründe, die wir nicht beeinflussen können (wie z.B. unsachgemäßer Gebrauch).

2.8. Die Auspuffanlage ist montiert worden auf einem anderen Motorrad Model und Baujahr als bestellt. 

3. Sonderbestimmungen bei Oberflächenbehandlungen

Die Garantie für Oberflächenbehandlungen wie Beschichtungen oder Chrom auf Dämpfern, Endkappen, Krümmern und Switches wird für einen Zeitraum von 2 Jahren gewährt, da diese äußeren Einflüssen unterliegen.

 

4.  Bei Inanspruchnahme der Garantie gilt Folgendes (Leistungen, Garantiezeit):

4.1. Die Garantieleistung erstreckt sich auf die unentgeltliche Beseitigung festgestellter Fertigungs- und/oder Materialfehler. Die Beseitigung erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur, Ersatz defekter Bauteile oder Ersatzlieferung und –einbau der kompletten Auspuffanlage. Für die Reparatur oder den Austausch Ihres Produktes können wir neue oder aufbereitete Produkte oder Teile verwenden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Unsere Garantieleistung umfasst die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Arbeits- und Materialkosten.

4.2. Der Austausch von mechanischen Teilen hat keinen Einfluss auf die Garantielaufzeit der Auspuffanlage. Auf ausgetauschte mechanische Teile wird keine gesonderte Garantie gewährt; diese unterliegen damit der Garantielaufzeit der Auspuffanlage.

4.3. Der Austausch von elektrischen Komponenten hat keinen Einfluss auf die Garantielaufzeit der Auspuffanlage. Auf  ausgetauschte elektrische Komponenten wird 1 Jahr Garantie ab dem Zeitpunkt des Austausches oder bis zum Anlauf der ursprünglichen Garantie der Auspuffanlage gewährt, je nachdem welcher der Garantiezeiträume länger ist.

4.4. Wenn nach Absprache mit dem Kunden die Auspuffanlage oder der Auspufftopf gegen eine höherwertige Auspuffanlage oder Auspufftopf ausgetauscht werden soll, für die ein Aufpreis zu zahlen ist, wird eine neue Garantie mit einer Laufzeit von 4 Jahren gewährt.

 

5. Gesetzliche Rechte

Nach diesen Garantiebestimmungen verpflichten wir uns nur zur Reparatur bzw. Austausch von Produkten. Andere oder weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind vom Garantieanspruch nicht umfasst und richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zudem schränkt diese Garantie weder die Bestimmungen des geltenden Verbraucherschutzrechts noch die vertraglichen Rechte gegenüber dem Händler ein, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben.

Alle ab dem 1. Januar 2020 gelieferten Auspuffanlagen haben eine Standardgarantie von 4 Jahren. Überprüfe diese Seite für alle Bedingungen.

Alle Dr. Jekill & Mr. Hyde-Auspuffanlagen, die bis zum 31. Dezember 2019 gekauft und geliefert wurden, haben eine Standardgarantie von 2 Jahren.